c) Am 7. August 2002 reichte die … (hiernach Klägerin) beim kantonalen Verwaltungsgericht Klage gegen … (Beklagte) zwecks Bezahlung der fehlenden Sozialversicherungsbeiträge über Fr. 4’137.10 ein. Zur Zusammensetzung und Höhe des Forderungsbetrags brachte sie vor, dass diese lückenlos und vollständig aus den zum Beweis beigelegten Monatsund Quartalsabrechnungen, Betreibungsbegehren, Mahngebühren und Verwaltungsspesen hervorgingen.