Insbesondere fallen diejenigen Vorschriften über die Beitragspflicht, die Bemessung der Beiträge vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, den Bezug der Arbeitnehmerbeiträge, die Abrechnungs- und die Zahlungspflicht sowie die Rentenauszahlung durch den Arbeitgeber darunter (Vorschriften im engeren Sinne). Die Rechtsprechung zählt aber auch die nach den objektiven Umständen und den persönlichen Verhältnissen gebotene Pflicht, dafür zu sorgen, dass keine Zahlungsunfähigkeit eintritt, zu den genannten Vorschriften im Sinne von Art. 52 AHVG (sog. Vorschriften im weiteren Sinne;