Unter diesem Begriff sind zunächst alle Bestimmungen des AHVG und seiner Vollzugserlasse zu verstehen. Insbesondere fallen diejenigen Vorschriften über die Beitragspflicht, die Bemessung der Beiträge vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit, den Bezug der Arbeitnehmerbeiträge, die Abrechnungs- und die Zahlungspflicht sowie die Rentenauszahlung durch den Arbeitgeber darunter (Vorschriften im engeren Sinne).