b) Vorliegend ging am 23. März 2000 bei der Klägerin das Schreiben der Sachwalterin der Firma ein, welchem der Status der Kollektivgesellschaft per 6. August 1999 beigelegt war. Mit Erhalt dieses Schreibens konnte die Klägerin unter Beachtung der ihr zumutbaren Aufmerksamkeit erkennen, dass für sie als Gläubigerin der dritten Klasse ein Verlust eintreten könnte, weshalb sie frühestens im Zeitpunkt der Zustellung dieses Status, also am 23. März 2000, Kenntnis des Schadens erhielt.