1. Am 1. Januar 2003 trat das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) vom 6. Oktober 2000 in Kraft. Mit ihm wurden zahlreiche Bestimmungen im Bereich der AHV, namentlich auch Art. 52 AHVG geändert und Art. 81 und 82 der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV; SR 831.101) aufgehoben.