2. Dagegen liessen die Kollektivgesellschafter am 18. September 2000 bei der Ausgleichskasse Einsprache erheben mit dem Antrag, die Verfügungen seien vollumfänglich aufzuheben. Zur Begründung wurde geltend gemacht, die Forderung widerspreche dem Nachlassvertrag, an den auch die Ausgleichskasse gebunden sei und der auch die Kollektivgesellschafter persönlich entlaste.