Gestützt darauf wurde an alle Drittklassgläubiger die vereinbarte Dividende von 32% ausbezahlt. Mit Verfügung vom 17. August 2000 verpflichtete die Ausgleichskasse die beiden Kollektivgesellschafter zur Leistung von Schadenersatz in Höhe von Fr. 92'791.55 für entgangene Sozialversicherungsbeiträge samt Zinsen und Kosten.