Während der Dauer des Nachlassverfahrens führte die Kollektivgesellschaft ihren Betrieb fort. Mit Entscheid vom 2. Mai 2000 bewilligte der Bezirksgerichtsausschuss … den von der Kollektivgesellschaft den Gläubigern vorgeschlagenen und von diesen mit einer Mehrheit, welche über den vom Gesetz geforderten Zustimmungsquoren lag, angenommenen Nachlassvertrag. Gestützt darauf wurde an alle Drittklassgläubiger die vereinbarte Dividende von 32% ausbezahlt.