Die AHV-Ausgleichskasse des Kantons Graubünden, welcher die Kollektivgesellschaft angeschlossen ist, leitete wegen rückständiger Beitragsschulden zahlreiche Betreibungen gegen die Gesellschaft ein. Mit Entscheid vom 3. August 1999 gewährte der Bezirksgerichtsausschuss … der Kollektivgesellschaft eine Nachlassstundung für die Dauer von sechs Monaten, welche er am 21. Januar 2000 um drei Monate bis am 5. Mai 2000 verlängerte. Am 8. September 1999 meldete die Ausgleichskasse bei der Sachwalterin eine Forderung für ausstehende Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von Fr. 201'586.75 an.