Umstände, welche berechtigte Zweifel an der Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit eines Schiedsrichters erwecken, gründen in einem bestimmten persönlichen Verhalten des Schiedsrichters, in funktionellen oder organisatorischen Gegebenheiten, z.B. Abhängigkeitsverhältnissen, wirtschaftlichen Bindungen, bestehenden Geschäftsverbindungen oder bei Versprechen einer zusätzlichen Entschädigung (Schnyder/Pfisterer, a.a.O., N 12 ff. zu Art. 367 ZPO; Weber-Stecher, a.a.O., N 12 und 17 zu Art. 367 ZPO).