Die Ablehnungsgründe gegen K. und J. seien hingegen komplett an den Haaren herbeigezogen, ja geradezu absurd. Unabhängig davon sei das Ablehnungsgesuch der Gesuchsgegnerin aber auch verspätet erfolgt, da die Ablehnung dem Schiedsrichter bzw. der benennenden Partei umgehend angezeigt werden müsse.