Die die Rekursgegnerin behandelnden Psychiater sowie die Kliniken, in denen sich diese aufhalten soll, werden in endloser Wiederholung des sexuellen Missbrauchs bezichtigt, wobei Letztere auch mit Bordellen verglichen werden. Als Hintergrund des enormen – sich nach eigener Aussage des Rekurrenten über Jahre erstreckenden - Aufwandes, welcher ihm so im Zusammenhang mit seiner „Hilfe“ an der Rekursgegnerin (Janett act. 3 S. 1) und den „Beweisaufnahmen“ der „Katastophe seines Lebens“ (Janett act. 8 S. 16) erwächst, ist ohne weiteres die vermeintlich anhaltende Liebe der Rekursgegnerin gegenüber dem Rekurrenten ersichtlich (Janett act. 8 S. 10).