13.1 S. 3). Dabei fehlt es nicht an seitenlangen detaillierten Ausführungen darüber, wie sich die Rekursgegnerin ihrer angeblichen Triebhaftigkeit – welche der Rekurrent gerade als Symptom ihrer angeblichen Krankheit betrachtet - hingibt und so eine undurchsichtige Rolle zwischen Täterin und Opfer einnimmt. Angeblich die Rekursgegnerin zitierend, führt der Rekurrent in einem Schreiben an Y. aus, diese