D. An der mündlichen Verhandlung vom 16. März 2010 vor dem Bezirksgerichtspräsidenten D. nahmen der Rechtsvertreter von Z., Rechtsanwalt lic. iur. Markus Janett, sowie Dr. XY. teil. Z. wurde auf Gesuch mit Verfügung vom 3. März 2010 von der persönlichen Teilnahme an der mündlichen Verhandlung dispensiert. Während ihr Rechtsvertreter im Wesentlichen auf das Gesuch vom 6. Januar 2010