Seite 12 — 19 selbst dann nicht, wenn die ca. 700 bis 750 Lastwagenladungen nicht über die K. abgeführt würden. Unter solchen Umständen könne die Zufahrt zu den dahinterliegenden Grundstücken nicht gewährleistet werden. Vielmehr sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die K. einstürzen und damit die Zufahrt zu den dahinter liegenden Grundstücken verunmöglicht werde. Ebenso drohten die sich unmittelbar neben der Baugrube befindlichen baulichen Anlagen auf den beiden tangierten Grundstücken einzustürzen und der Boden der Nachbargrundstücke abzurutschen.