Sie sind innert 30 Tagen seit Rechtskraft der vorliegenden Verfügung der Kreiskasse Trins, _ zu überweisen. 4. Die Gesuchsteller haben unter solidarischer Haftung J. eine ausseramtliche Entschädigung von Fr. 3'594.20 zu bezahlen. Diese werden innert 30 Tagen seit Rechtskraft der vorliegenden Verfügung zur Zahlung fällig. 5. (Rechtsmittelbelehrung). 6. (Mitteilung).“