Es sei Aufgabe der Baustelleninstallation und der Bauausführungsplanung, die Baustelle und die Baugrube so einzurichten bzw. abzusichern, dass die Zufahrt zu den Grundstücken während der Bauphase jederzeit möglich sei und die Privatstrasse infolge der Grabarbeiten nicht einstürze und auch keine Schäden an den angrenzenden Grundstücken entstünden. Zweifellos werde die Baubehörde auch entsprechende Auflagen machen. Hinsichtlich der Kanalisations- bzw. Meteorwasserleitung verhalte es sich derart, dass mit der jetzigen quer durch das Grundstück Nr._ verlau-