D. Mit Schreiben vom 30. Juni 2010 wies der Kreispräsident F. die X. GmbH darauf hin, dass die Teilzahlungen 3 und 4 nicht auf die einzelnen Häuser aufgeteilt verlangt wurden, sondern auf die Parzelle _. Zwischenzeitlich seien zwei Häuser verkauft worden, weshalb diese beiden Parteien in das Verfahren einzubeziehen seien; der Anteil von E. würde sich nur noch auf 3 Häuser beziehen. Weiter führte der Kreispräsident aus, die Aufteilung des Bauhandwerkerpfandrechts müs-