_, Z., im Betrag von Fr. 5'600.00 nebst 8% Zins ab 13. Oktober 2008 sowie zulasten von Grundstück Nr. _, Z., im Betrag von Fr. 5'600.00 nebst 8% Zins ab 13. Oktober 2008 vorläufig vorzumerken. Die Gesuchsbeklagten erhielten zugleich die Gelegenheit, sich bis zum 16. Juli 2010 schriftlich vernehmen zu lassen.