Die Anpassung der Beiträge an den Index erfolgt nur insoweit und in dem Umfang, in welchem das Einkommen von B. der Teuerung angepasst wird bzw. er eine entsprechende Einkommenserhöhung erzielt; er trägt die Beweislast für eine fehlende oder nicht vollständige Angleichung seines Einkommens an die Teuerung. f. Die Vorsorgeeinrichtung E., Z., Y., welcher B. angeschlossen ist, wird angewiesen, ab dem Konto von B. (Vers. Nr._, Vers. Nr._, AHV-Nr. _) den Betrag von Fr. 7'163.90 auf das Freizügigkeitskonto von A. bei der F., X. (G., Postfach, W., Sitz-Nr.