Seite 2 — 8 Im Hinblick auf Art. 129 Abs. 3 / 143 Abs. 1 ZGB wird festgestellt, dass der zur Deckung des gebührenden Unterhalts der Ehefrau notwendige Unterhaltsbeitrag monatlich Fr. 2'600.-- betragen würde. e. Die Unterhaltsbeiträge gemäss lit.