1544 ff.; PKG 1993 Nr. 12). Die Beschwerdeführer machen geltend, der für ungültig erklärte Vertrag zwischen der Confiserie C. und der X., Confiserie sei als faktisches Vertragsverhältnis zu qualifizieren, weil der Vertrag während Jahren wie ein gültiger Vertrag erfüllt worden sei. Dies bedeute, dass das Vertragsverhältnis, obwohl ungültig, nicht einfach mit der Feststellung der Ungültigkeit ende. Vielmehr sei eine Kün-