Am 9. Dezember 2008 stellten Y. und Z. beim Kreisamt B. ein Ausweisungsgesuch. Sie beantragten, die X., Confiserie sei zu verpflichten, die Räumlichkeiten Confiserie, Bäckerei, Café mit sofortiger Wirkung zu räumen und ordnungsgemäss an die Eigentümerschaft zu übergeben. Die X., Confiserie beantragte mit Vernehmlassung vom 22. Dezember 2008 Abweisung des Gesuches, soweit darauf einzutreten sei.