Seite 36 — 60 cher erst im Rahmen eines allfälligen Scheidungsverfahrens die gehörige Beachtung zu schenken wäre. Ein solches Vorgehen rechtfertigt sich dabei umso weniger, als die Rekurrentin betont, keine der beiden Parteien beabsichtige derzeit die Scheidung. Schliesslich zeigt sich anhand der Steuererklärung 2005, dass auch in früheren Jahren ein ähnlich hohes Einkommen wie im Jahre 2007 ausgewiesen wurde. Ein Einkommen im Bereich von rund Fr. 19'000.-- bis Fr. 20'000.-- reichte in beiden Jahren aus, um den Bedarf der Familie zu decken und insofern ist gegen die betreffende Praxis auch nichts einzuwenden.