Seite 28 — 60 lässt sich derzeit nicht sagen. Bei der erst etwas mehr als zwei Jahre alten D. wiederum fällt ein fünfwöchiges Ferienrecht vorweg ausser Betracht. Es dürfte nun schon grundsätzlich nicht einfach sein, C. die Unterschiede, welche sich für sie und die Geschwister im Umgang mit dem Vater ergeben, kindesgerecht zu erklären. Schwierig dürfte dies namentlich dann werden, wenn B. und A. weiterhin überhaupt keinen Kontakt zum Vater wünschen.