Seite 54 — 60 rent den Sachverhalt und in beiden Fällen wurde das Verfahren schliesslich eingestellt. Die zur Anzeige gebrachten Vorfälle beziehen sich dabei auf den August 2007 und Januar 2008, liegen also zwei Jahre zurück. Dass es seither wieder zu unzulässigen Versuchen des Rekurrenten gekommen ist, ihre Wohnung zu betreten, behauptet die Rekurrentin nicht. Alsdann kann festgestellt werden, dass sich der Rekurrent spätestens seit es zum Zerwürfnis mit seiner ältesten Tochter und dem Sohn kam, deutlich mehr zurückhält.