Seite 52 — 60 von 15 Tagen beim Ehemann in der Wohnung H. in E. ihre persönlichen Effekten (Kleider, Wäsche, Nähmaschine, persönliche Bücher, Inlineskates, ihr persönliches Klavier samt Stuhl aus Kindszeiten, Fahrrad, Samsonite Kosmetikkoffer, ein Koffer) und diejenigen der Kinder (Wäsche, Kleider, Kinderstuhl Trip Trap, Inlineskates, Fahrräder, oranger Kinderwagen) unter Zuhilfenahme einer Zügelfirma abholen zu können. Gleichzeitig sei der Rekurrent zu verpflichten, die genannten Sachen der Rekurrentin und den Kindern herauszugeben, unter der Androhung der Ordnungsbusse im Sinne von Art. 292 StGB.