Dass die Rekurrentin für ihre bisherige Lebenshaltung niemals Mittel im Umfang der geltend gemachten Beträge braucht, ist denn auch klar belegt. So hat die Rekurrentin zwar wiederholt darauf hingewiesen, dass die Familie vor der Trennung einen hohen Lebensstandard pflegte. Betragsmässig behauptet wurden jedoch in den Rechtsschriften einige wenige Positionen, die dann auch Eingang in die Berechnung des Bezirksgerichtspräsidenten fanden. Einen umfassenden Einblick in die tatsächlichen Kosten gibt letztlich nicht einmal das eingereichte Dossier "Gelebter Lebensstandard der Familie X. und Y. der letzten Jahre".