Allerdings können sich selbst in solchen Fällen Korrekturen - dies durch eine an die Lebenshaltung angepasste Überschussverteilung - aufdrängen (Verfügung PZ 07 41 des Kantonsgerichtspräsidiums Graubünden vom 21. März 2007 E. 2.c; PZ 00 45 des Kantonsgerichtspräsidiums Graubünden vom 19. Mai 2000 E. 4.b). Bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen, wie sie auch vorliegend gegeben sind, führt die Existenzminimumsberechnung jedoch regelmässig zu sehr hohen Überschüssen. Wird dieser Überschuss hälftig (bei einer kinderlosen Ehe) oder auch nach einem anderen Bruchteil (unter Einbezug von Kindern;