Mit ihren Einwendungen lässt die Rekurrentin zumindest unbestritten, dass das Ehepaar W. bis zur Trennung Wahrnehmungen machen konnte. Die Rekurrentin selbst bringt - wie an anderer Stelle noch näher darzulegen sein wird - nichts vor, was den Rekurrenten für die Zeit vor der Trennung als Vater in ein schlechtes Licht stellen würde. In dem vom Rekurrenten ins Recht gelegten Schreiben vom 28. September 2008 hält das Ehepaar damit übereinstimmend fest, es habe X. in den 15 Jahren als fürsorglichen Vater erlebt, der immer versucht habe, die Interessen aller drei Kinder miteinander zu vereinbaren.