9. Am 6. November 2009 ersuchte der Rechtsvertreter von Y. um Erlass des Urteils. 10. Auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid und den Rechtsschriften sowie die vom Richter anlässlich der Einigungsverhandlung gemachten und von Gesetzes wegen zu beachtenden Feststellungen wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen