Der Gesuchsgegner sei für berechtigt zu erklären, unter einer 3- tägigen Voranmeldung an die Ehefrau die Tochter D. am 2. und 4. Samstag eines jeden Monats zwischen 1400 Uhr und 1600 Uhr in F. in einem begleiteten Besuchsrecht zu besuchen. Ohne rechtzeitige schriftliche Voranmeldung entfällt das Besuchsrecht ersatzlos.