2. Die Vereinbarung wurde in der Folge vom Bezirksgerichtspräsidenten Maloja als Eheschutzrichter mit Verfügung vom 27. August 2007 genehmigt (Proz. Nr. _). 3. Am _ gebar Y. die Tochter D.. Gestützt auf ein entsprechendes Gesuch von Y. erliess der Bezirksgerichtspräsidenten Maloja am 26. Oktober 2007 eine weitere Eheschutzverfügung, in welcher er D. ebenfalls unter die alleinige