Ebenfalls förderlich dürfte sein, dass er örtlich nicht gebunden ist, zumal er mit Ausnahme der Besuchswochenenden keine Kinderbetreuungspflichten hat und auch seine jetzige Wohnsituation einen jederzeitigen Wechsel zulässt. Der Rekurrent selbst macht demgegenüber geltend, sich in letzter Zeit intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemüht, jedoch nur Absagen erhalten zu haben. Als Nachweis hierfür reichte er eine Zusammenstellung seiner bisherigen Bewerbungen seit 1. Januar 2008 zu den Akten. Daraus geht hervor, dass er sich in einer Zeitspanne von 14 Monaten gerade einmal 19 Mal beworben hatte. Darin eingeschlossen sind zudem auch diverse Anfragen für Aufträge als Freelancer. Somit