Durch die Anweisung an die Schuldner (zumeist Arbeitgeber, aber auch andere Personen, die dem Unterhaltsschuldner Geldleistungen schulden wie zum Beispiel Vertragspartner aller Art) des Unterhaltsschuldners werden diese angewiesen, den vom Gericht festgesetzten Betrag nicht dem Unterhaltsschuldner, sondern direkt dessen unterhaltsberechtigtem Ehegatten zu bezahlen. Eine derartige Anordnung setzt voraus, dass die Unterhaltspflicht durch die verpflichtete Partei nicht erfüllt wurde. Die Nichterfüllung