Nach Auflösung des Mietverhältnisses sei die Arbeitgeberin anzuweisen, den Gesamtbetrag von CHF 2'340.80 direkt an die Gesuchstellerin zu überweisen. 2. Unter vollumfänglicher Kosten- und Entschädigungsfolge zuzüglich 7,6% Mehrwertsteuer auf die ausseramtliche Entschädigung zu Lasten des Gesuchsgegners.“