– dass Y. für gewisse Gegenstände in seinem Schreiben vom 7. August 2008 an das Kreisamt Fünf Dörfer, welches dem Kreispräsidenten aus dem parallel ge- Seite 3 — 6 führten Verfahren des Y. gegen X. bekannt war, eine derartige Anerkennung aussprach, – dass Y. darin ausdrücklich und ohne Vorbehalt versprach, X. die graue Frotteewäsche und das Fernsehkabel auszuhändigen, – dass Y. im weiteren die Rückgabe des Bürostuhls, des alten Tablars eines Bauernschrankes und des Spiegels in Aussicht stellte, sofern X. ihm selber gewisse Gegenstände erstatte,