Seite 6 — 9 würden damit die Kosten des Arbeitsweges Fr. 581.-- pro Monat betragen. X. hat keine Belege eingereicht, welche bestätigen würden, dass sie tatsächlich keine Möglichkeit hat, ihren Arbeitsort zur gewünschten Zeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Wie dem Fahrplan der SBB entnommen werden kann, fährt der erste Zug bereits um 5:26 Uhr von E. nach F.. Die Ankunftszeit in F. wird mit 05:47 Uhr angegeben, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass X. ihren Arbeitsort durchaus pünktlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Ab 06:26 Uhr fährt der Zug im Halbstundentakt.