Bei den Akten befindet sich eine Stromabrechnung für das Jahr 2008 in Höhe von Fr. 2'279.90 und eine Wasser- und Abwasserrechnung von Fr. 611.15. Dies ergibt eine monatliche Belastung von Fr. 241.25 (2'895.05: 12). Auch bei den Nebenkosten des Hauses gilt es den von den mündigen Kindern zu tragende Anteil zu subtrahieren, weshalb ein Betrag von pauschal Fr. 255.-- gerechtfertigt erscheint. Nicht zu beanstanden ist die von X. veranschlagten Fr. 286.60 für die Krankenkasse. Hingegen sind die von der Gesuchstellerin eingesetzten Fahrkosten von Fr. 581.-- für den Arbeitsweg zu hoch.