Am 23. März 2009 wurde die Hypothek sodann auf Fr. 360'000.-- erhöht. Durch die Aufstockung der Hypothek wurden demnach Fr. 44'000.-- realisiert. Gemäss Ausführungen der Gesuchstellerin hat sie diese Mittel für die normalen Lebenshaltungskosten und für die Anwaltskosten verbraucht. Belege, welche diese Behauptung stützen würden, hat sie – trotz Aufforderung – nicht eingereicht. Von diesem Betrag sind die Schulden zu subtrahieren, welche im Schuldenverzeichnis der Steuererklärung 2008 aufgeführt sind: Schulden gegenüber H. Fr. 10'000.--, Zahnarzt Fr. 1'160.--, Anwaltskosten Fr. 19'369.--, Wasser Fr. 611.-- Gemeindesteuern 2007 Fr. 997.--, Elektrizität Fr. 2'280.--.