b) Der Rechtsvertreter von Z., Rechtsanwalt Gian Reto Zinsli, macht in seiner bereinigten Honorarforderung vom 2. November 2009 (ERZ 09 246 act. 01/4) drei Hauptpositionen geltend: Eine Besprechung mit Z. vor Ort am 6. August 2009 mit 2.5 h Aufwand, die Ausarbeitung des Gesuchs betreffend Besitzesschutz mit 5 h Aufwand (21. bis 31. August 2009) und die Verhandlung vor der Kreispräsidentin in A. mit 3 h Aufwand. Diese Auflistung ist nicht zu beanstanden. Für eine Besichtigung vor Ort mit Besprechung inklusive Fahrt von Chur nach A. retour sind 2.5 Stunden angemessen.