Weitere, in diesem Zusammenhang notwendigerweise klare Antworten zu finden, erweist sich aber als schwierig. Immerhin kann aus der Formulierung, dass die Parkfläche vom Eigentümer festgelegt werden kann, wohl geschlossen werden, dass damit nicht die Bestimmung des Ausmasses der Parkfläche (dieses ist mit maximal 359 m2 bereits klar beziffert), sondern vielmehr die Bestimmung der Lage der Parkierungsfläche auf Parzelle _ gemeint sein muss. Die entscheidende Frage jedoch ist, ob die Parkplätze frei zugänglich sein müssen.