a. Y. sei unter ausdrücklicher Androhung der Straffolgen von Art. 292 StGB zu verbieten, durch bauliche Massnahmen die mit Kaufvertrag vom 4. April 2003 zu Gunsten des Grundstückes Nr. _ und zu Lasten des Grundstückes Nr. _, beide Grundbuch A., eingeräumte Grunddienstbarkeit „Ausschliessliches Benützungsrecht für die Abstellung von bis zu 15 Autos“, zu verletzen.