Fr. 308.00 - Barauslagen Fr. 105.00 Total Fr. 1'050.00 werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Die ausseramtlichen Entschädigungen werden wettgeschlagen. 9. (Mitteilung).“ F. Mit Eingabe vom 9. März 2009 liess X. im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens ein Gesuch um Abänderung der vorsorglichen Massnahmen einreichen, worin er die Aufhebung der Ziffern 3,5 und 6 der mit Verfügung vom 20. Juni 2007 angeordneten vorsorglichen Massnahmen beantragte. Eventualiter sei Y. zu ver-