Seite 10 — 11 III. Demnach wird erkannt 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von Fr. 1'200.-- inklusive Schreibgebühr werden X. überbunden, welche die Beschwerdegegnerin ausseramtlich mit Fr. 500.-- zu entschädigen hat.