Seite 3 — 11 lung der neuen Zufahrt auf das dem zurückgezogenen Amtsverbotsgesuch zugrunde liegende Wegrecht angewiesen. Im Weiteren führte der Kreispräsident aus, der von der Gesuchstellerin geltend gemachte Art. 78 Abs. 2 VRG sei für verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen, nicht aber für das nach der Zivilprozessordnung durchzuführende Amtsverbotsverfahren anzuwenden.