E. Mit Schreiben vom 19. Juni 2009 teilte X. dem Kreisamt Z. mit, das Amtsverbotsgesuch werde zurückgezogen. F. Daraufhin machte die Rechtsvertreterin der Y. mit Schreiben vom 21. Juli 2009 ausseramtliche Kosten im Betrag von Fr. 3'513.15 geltend.