Seite 2 — 11 liche Verfahren betreffend die Berechtigung der Wegnutzung einzuleiten. Wird auf die Einleitung des ordentlichen Gerichtsverfahrens verzichtet, wird das Amtsverbotsgesuch abgewiesen. 4. Die Kosten des Verfahrens betragen Fr. 1'200.-- inklusive Schreibgebühr und gehen im Umfang von Fr. 600.-- zu Lasten von X. und zu je Fr. 200.-- zu Lasten des Kantons Graubünden, der C. und des B.. Eine aussergerichtliche Entschädigung wird nicht zugesprochen. 5. (Rechtsmittel). 6. (Mitteilung).“