Damit wird ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen der Parteien erzielt. Während der Mieter die Gewissheit hat, die Geschäftsräume weiterhin benützen zu können ohne die Gefahr zu laufen, dass der Mietvertrag gekündigt wird, kann der Vermieter den Mietzins auf Beginn der Optionsdauer der Marktlage entsprechend anpassen, ohne sich einen neuen Mieter suchen zu müssen. Im vorliegenden Fall ist die Inanspruchnahme des Optionsrechts erstmals nach einer Vertragsdauer von zehn Jahren möglich. Dass sich die Verhältnisse nach einer derart langen Zeitspanne über die üblichen Anpassungen (Indexierung) hinaus wesentlich verändern können, ist offenkundig.