Es ist daher auf die Begleitumstände des Vertragsabschlusses und die Interessenlage der Parteien abzustellen. Mit der Vereinbarung des Optionsrechts wird dem Mieter das Recht eingeräumt, den Mietvertrag einseitig um eine weitere Zeitspanne zu verlängern und somit unkündbar zu machen. Im Gegenzug soll der Mietzins für die Optionsdauer angepasst werden. Damit wird ein Ausgleich der unterschiedlichen Interessenlagen der Parteien erzielt.